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Wo ist die Kennzeichnung von Ladestationen für Flurförderzeuge regelt?

"Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". In Punkt 4 Absatz 3 und 4 ist folgendes nachzulesen:"(3) Die Kennzeichnungsarten (z. B. Leuchtzeichen, Handzeichen, Sicherheitszeichen) sind entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auszuwählen.(4) Für ständige Verbote, Warnungen, Gebote und sonstige sicherheitsrelevante Hinweise (z. B. Rettung, Brandschutz) sind Sicherheitszeichen insbesondere entsprechend ...

Stand: 13.08.2018

Dialog: 42349