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Ist für die Betriebsanweisungen die GHS-Kennzeichnung ausreichend?

. Staubbelastung, Staubexplosions- und Brandgefahr, Erstickungs-, Erfrierungs-, Verbrennungsgefahr oder weitere Wirkungen auf Mensch und Umwelt). 3. Gefahrensymbole (nach Richtlinie 67/548/EWG) oder Gefahrenpiktogramme (nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) können ergänzend zum Text verwendet werden. ...

Stand: 23.06.2015

Dialog: 24126