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Wer darf für ein Betriebsgelände, auf dem es Staplerverkehr mehrerer rechtlich selbständiger Abteilungen gibt, die Beauftragung ausstellen?

Der Einsatzort der Fahrer und Gabelstapler ist nicht entscheidend. Verantwortlich für die Beauftragung zum Führen eines Flurförderzeuges ist der Arbeitgeber oder dessen verantwortlicher Beauftragter, bei dem der Fahrer beschäftigt ist. Das bedeutet, dass jeder Geschäftsführer oder dessen verantwortlicher Beauftragter jeweils die bei ihm beschäftigten Fahrer mit dem Führen des Flurförderzeuges (Gab ...

Stand: 11.12.2018

Dialog: 3058

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