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Müssen die betriebseigenen Fahrzeuge auf einem nicht abgeschlossenen Betriebsgelände der StVZO entsprechen?

oder Flurförderzeug regelt sich nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften.Hinweise:Wer auf öffentlichen Straßen ein Fahrzeug führen will, bedarf einer Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen (§ 2 StVG).Da die Frage des (öffentlichen / nicht öffentlichen) Werkverkehrs in der Praxis nicht immer unstreitig zu beantworten ...

Stand: 07.01.2024

Dialog: 6539