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Muss eine Brandabschnittstrennung zwischen zwei nebeneinander liegenden Räumen vorhanden sein, die zum Spritzlackieren und Trocken dienen?

brennbare Beschichtungsstoffe verarbeitet werden und die deshalb als feuergefährdete Räume oder Bereiche gelten, sind folgende Brandschutzmaßnahmen notwendig: – Die Räume müssen von angrenzenden Räumen und Gebäuden mindestens feuerbeständig (F 90 nach DIN 4102) abgetrennt sein. Wände müssen bis zur Decke (Rohdecke) geführt werden. – Fußböden müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen (Baustoffklasse DIN 4102 ...

Stand: 11.09.2015

Dialog: 13628