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Darf eine Auszubildende selbständig arbeitsmedizinische Seh- und Hörteste bei Kunden durchführen?

dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 37 „Bildschirmarbeitsplätze“ durchzuführen. Die Durchführung eines Sehtestes kann auch durch andere fachkundige Personen erfolgen." Nach unserer Auffassung bedeutet das, dass sehr wohl eine andere Person als der/die Betriebsarzt/-ärztin nach entsprechender Einweisung bzw. Einarbeitung beonders zugewiesene Aufgaben durchführen ...

Stand: 19.04.2015

Dialog: 23648