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Mit welchen Konsequenzen muss ein Unternehmen rechnen, das falsche Angaben bei der Berechnung der Einsatzzeiten von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärztin/ Betriebsarzt macht?

eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.Ob bei einem Versicherungsfall gemäß SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung, § 110 ff  "Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern" und nachgewiesener nicht ausreichender arbeitsmedizinischer oder sicherheitstechnischer Betreuung der Unfallversicherungsträger ein Haftungsverfahren gegen den Unternehmer einleitet ...

Stand: 10.09.2020

Dialog: 7486