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Ist es aus haftungsrechtlicher Sicht sinnvoll, an einer Treppe ein Schild mit der Aufschrift "Bitte Handlauf benutzen" anzubringen?

Präzedenzfälle nicht vorliegen und Fragen der Haftungsverantwortung letztlich fast immer im Rahmen von Gerichtsverfahren abschließend geklärt werden. Bei der Haftungsfrage sind z. B. die Regelungen des Vierten Kapitels des SGB VII "Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen" und auch zivil- und strafrechtliche Aspekte betroffen. Hierzu kann und darf KomNet keine Auskunft geben. ...

Stand: 08.11.2024

Dialog: 11214