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Wie wird mit elektrischen Geräten umgegangen (Elektroprüfung/Betriebsanweisungen), die im betreuten Wohnen vorhanden sind?

nicht unter den Geltungsbereich der BetrSichV. Prüfungen gemäß BetrSichV sind hier verpflichtend nicht notwendig. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber aber auch hier ermitteln, ob von den privat betriebenen Gerätschaften eine Gefährdung für die Beschäftigten ausgeht und die ggfls. erforderlichen Maßnahmen auch in diesen Fällen eigenverantwortlich festlegen.Hinweis:Aussagen zur Haftung ...

Stand: 11.02.2020

Dialog: 42935