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Wer muss die Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz durchführen?

und Unterstützung des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit nutzen, die Verantwortung hingegen verbleibt bei ihm selbst.  Mit der Haftung und Verantwortung der (externen) Fachkraft für Arbeitssicherheit befasst sich ein Artikel von RA Matthias Klagge in der Zeitschrift "Sicherheitsingenieur", Heft 09/2015. Weitere Informationen zum Mutterschutz finden Sie u.a. unter https://www.mags.nrw ...

Stand: 22.10.2018

Dialog: 7096