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Was ist bei einem firmeneigenen Fitnessbereich, den die Beschäftigten in ihrer Freizeit benutzen können, aus der Sicht des Arbeitsschutzes zu beachten?

, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern ergibt sich unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten (Verletzungsgefahr an den Geräten, Alarmierungs- und Überwachungsmöglichkeiten, gesundheitlicher Zustand der Trainierenden usw.)  als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.Zu der Frage der Haftung und den versicherungstechnischen Fragen können wir keine Aussage treffen, da es sich hierbei um ...

Stand: 31.05.2022

Dialog: 42189