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Müssen Monteursfahrzeuge mit Sommer- bzw. Winterreifen ausgerüstet werden oder reichen sog. Ganzjahresreifen?

Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1) gekennzeichnet sind.(4a) Abweichend von § 36 Absatz 4 gelten bis zum Ablauf des 30. September 2024 als Reifen für winterliche Wetterverhältnisse auch Luftreifen im Sinne des Absatzes 2, die1.die in Anhang II Nummer 2.2 ...

Stand: 31.10.2020

Dialog: 14770