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Muss ich vor der Verlängerung meines Arbeitsvertrages meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft in Kenntnis setzen?

mit einer Änderung des Arbeitsvertrages besteht. Der Passus des § 15 Abs. 1 MuSchG wird dann mehr als Unsicherheitsfaktor für das Arbeitsverhältnis als für den Schutz des Kindes gesehen. Tatsächlich können hier je nach Sichtweise mehrere Interessen im Konflikt stehen: Einerseits möchte der Arbeitgeber auch bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter Planungssicherheit, andererseits möchte die werdende Mutter ...

Stand: 05.07.2019

Dialog: 23554