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Was ist mit Resturlaub nach der Mutterschutzfrist, der wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann?

Der zustehende Urlaubsanspruch darf wegen mutterschutzrechtlicher Schutzfristen und Beschäftigungsverbote nicht gekürzt werden. Wurde der Urlaub vor Beginn der Mutterschutzfrist / des Beschäftigungsverbotes nicht oder nicht vollständig genommen, so kann der Resturlaub auch nach Ablauf der Schutzfristen beansprucht werden. Kann der Urlaub wegen der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht m ...

Stand: 12.07.2018

Dialog: 4683