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Welche Möglichkeit hat ein Mitarbeiter, wenn dieser die Schutzimpfungen laut Betriebsarzt nicht an sich durchführen lassen möchte?

oder eine Weiterbeschäftigung an bestimmten Arbeitsplätzen mit dem Nachweis eines entsprechenden Impfschutzes verbinden, um Beschäftigungsverbote auf Grund arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften (z. B. nach dem Mutterschutzgesetz - MuSchG - wegen fehlenden Immunschutzes gegen Röteln) zu vermeiden. Ob die Impfkosten - im Falle vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages - durch die Krankenkasse übernommen ...

Stand: 12.11.2020

Dialog: 17615