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Für lediglich intern bzw. für eigene Verwendungszwecke hergestellte Stoffe oder für daraus hergestellte Zubereitungen sind in der REACH-Verordnung, im Gegensatz zu nichtisolierten, standortinternen oder transportierten isolierten Zwischenprodukten, keine Ausnahmeregelungen vorgesehen. Bei den ausschließlich intern gebrauchten oder verwendeten Stoffen/Zubereitungen handelt es sich NICHT um Zwischen ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 4691
Nach unserer Auffassung handelt es sich bei Cerium Acetat (vgl. http://esis.jrc.ec.europa.eu/ Navigation: Suche nach EC-Nummer: 208-654-0) nicht um einen UVCB-Stoff. Denn in dem ECHA-Leitfaden zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen unter REACH ist ein UVCB-Stoff ein Stoff, dessen qualitative und/oder quantitative Zusammensetzung mehr oder weniger unbekannt ist. Gemäß Ihrem Composition She ...
Stand: 05.11.2012
Dialog: 14809
Ja, es ist richtig, dass wenn die Jahresmenge unter einer Tonne bleibt, eine Registrierung nach REACH nicht notwendig ist. Es hängt aber von der Substanz ab, ob andere Regelungen oder Beschränkungen in Betracht kommen. Ohne genaue Kenntnis des Stoffes und seiner inhärenten Stoffeigenschaften (insbesondere toxikologische und ökotoxikologische Daten) sowie des vorgesehenen Einsatzgebietes ist eine A ...
Stand: 09.11.2011
Dialog: 14894
(Hinweis zu den Abkürzungen: Art. = Artikel und Abs. = Absatz, wenn nicht anders angegeben beziehen sich alle Angaben auf REACH (Verordnung (EG) 1907/2006).) Ausgangspunkt für die Beantwortung Ihrer Frage ist die Definition eines Stoffes unter REACH, sie lautet (Art. 3 Ziffer 1): „Stoff: chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, ei ...
Stand: 22.06.2011
Dialog: 13949
Unter der REACH-Verordnung können grundsätzlich alle Stoffe als solche oder in Zubereitungen (Gemischen), die in Mengen ab 1 t/a produziert oder importiert werden, nur dann in der Gemeinschaft legal hergestellt oder in Verkehr gebracht werden, wenn sie nach den einschlägigen Bestimmungen bei der Chemikalienagentur in Helsinki (ECHA) registriert werden (Ausnahmen siehe Artikel 2 sowie Annex IV und ...
Stand: 12.04.2011
Dialog: 13474
Bitte beachten Sie hierzu den genauen Wortlaut der REACH-Verordnung. In Absatz 2 heißt es: "Die Titel II, V, VI und VII gelten nicht, soweit ein Stoff wie folgt verwendet wird: (...) Buchstabe b) in Lebensmitteln oder Futtermitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, (...)" In der Verordnung 178/2002, Artikel 2 wird der Begriff Lebensmittel definiert als: "Im Sinne dieser Verordnung sind "Lebe ...
Stand: 08.02.2011
Dialog: 12973
REACH ist reines Stoffrecht. Nach Artikel 3 Nr. 1 ist der Begriff Stoff wie folgt definiert: "chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ...
Stand: 15.12.2010
Dialog: 12622
zu Frage a) Im Rahmen der RIP-Projekte wird auch ein Leitfaden zu Fragen der Stoffidentität erstellt. Der Entwurf des Leitfadens wurde von der Europäischen Kommission zusammen mit verschiedenen Stakeholdern erstellt und diskutiert. Es ist geplant, auf der nächsten Sitzung der „Commission Working Group on Practical Preparations for REACH“ den endgültigen Entwurf (Final Draft) des Leitfadens vorzust ...
Stand: 09.06.2010
Dialog: 5090
Stoffgruppenbetrachtungen, category approaches, bridging und „read across“ setzen eine hohe Ähnlichkeit und eine enge Verwandtschaft der zu vergleichenden Stoffe voraus. Diese muss im Einzelfall belegt werden. Bei Pflanzenölen gibt es deutliche Unterschiede (z. B. im Gehalt an Erucasäure, Ricinolsäure, Proteinen u. ä.). Alle Pflanzenöle können daher pauschal nicht freigestellt werden. ...
Stand: 09.06.2010
Dialog: 5094
Nach Artikel 3 Absatz 37 der REACH-Verordnung bleibt die Auflösung eines natürlich vorkommenden Stoffes in Wasser ein Naturstoff. Der wässrige Extrakt bleibt ebenfalls ein Naturstoff. Extrakte aus natürlichen Stoffen mit anderen Lösemitteln sowie deren Mischungen mit diesen Lösemitteln sind demnach Zubereitungen. ...
Stand: 09.06.2010
Dialog: 5093
Nach der Stoffdefinition (Artikel 3 Nr. 1) gehört ein Lösemittel soweit es von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden kann, nicht zum Stoff selbst. In RIP 3.1, der Polymer Guidance, wird unter Punkt 3.2.2 klargestellt, dass sich die Tonnage auf das Trockengewicht eines Polymers bezieht. Analog ist bei den Extrakten der Fragestel ...
Stand: 07.06.2010
Dialog: 5135
Die REACH-Pflichten an eine Registrierung (Artikel 6 VO (EG) Nr. 1907/2006) richten sich an Stoffe an sich oder in Gemischen (ehem. Zubereitungen). Demnach stellt sich hier die Frage, ob durch den Aufbereitungsschritt (Destillation) ein neuer Stoff entsteht. Das ist bei einem rein physikalischen Prozess in der Regel nicht zu unterstellen. Sind die Bestandteile des Gemisches durch einen Vorlieferan ...
Stand: 09.04.2010
Dialog: 10770
Vorbemerkung: Die Titel II (Registrierung von Stoffen) und VI (Bewertung) der REACH-VO gelten nicht für Polymere (vgl. Art. 2 Abs. 9)! Demzufolge sind Polymere nicht zu registrieren. Nach Art. 6 Abs. 3 der REACH-VO sind aber für die Monomereinheiten und/oder andere Stoffe in Polymeren Registrierungen vom Importeur oder Hersteller einzureichen, sofern ein vorgeschalteter Akteur in der Lieferkette ( ...
Stand: 04.12.2009
Dialog: 9783
Bei der Begriffsbestimmung im Artikel 3 Absatz 20 sind unter Punkt a) Altstoffe gemeint, also Stoffe, die vor 1981 auf dem Markt waren und für das EINECS (European Inventory of Existing Commercial Substances) meldefähig waren. Hier sind nicht Neustoffe gemeint. b) Unter b sind solche Stoffe gemeint, die zwar hergestellt, aber nicht vermarktet wurden. Die Aufnahme dieser Stoffe in die Stoffdefiniti ...
Stand: 28.09.2009
Dialog: 5286
Laut Anhang V Nr. 4a sind u.a. solche Stoffe von der Registrierungspflicht nach REACH ausgenommen, die dadurch entstehen, dass ein pH-Neutralisierungsmittel seine vorgesehene Funktion erfüllt. Damit ist nicht gemeint, dass ein Salz, das durch die Neutralisation einer Lösung ausfällt, automatisch von der Registrierungspflicht ausgenommen ist. Vielmehr geht es dabei um Stoffe, die möglicherweise bei ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5414
Die am 18. Dezember 2006 vom Europäischen Parlament beschlossene Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 „(…) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (…)“ ist ab 1. Juni 2007 gültig. Nach Art. 2 Abs. 5 a) gelten die Titel II für die Registrierung, V für nachgeschaltete Anwender, VI für die Bewertung und VII für die Zulassung nicht, „(…) soweit ein Stoff in Human- o ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5355
Bei den hergestellten Metallnitratlösungen handelt es sich um Zwischenprodukte, die thermisch zu Metalloxiden weiterverarbeitet werden. Die Anforderungen aus REACH ergeben sich aus der Tatsache, um welche Art von Zwischenprodukten es sich handelt – nicht isoliert, standortintern oder transportiert isoliert. Wird das Metallnitrat nicht isoliert, sondern in der Anlage direkt zum Oxid weiterverarbeit ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5349
Auch importierte Stoffe als solche oder in Zubereitungen können als transportierte isolierte Zwischenprodukte betrachtet werden; im einschlägigen Artikel 18 der REACH-Verordnung heißt es ausdrücklich Hersteller oder Importeur. Sind die weiteren, in jenem Artikel genannten Voraussetzungen erfüllt, so können die dort aufgeführten Erleichterungen bei der Registrierung in Anspruch genommen werden. Das ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5540
Nach Anhang VI der REACH-Verordnung müssen unter Ziffer 3 "Angaben zur Herstellung und Verwendung des Stoffes" gemacht werden. Dabei ist nur von einer Kurzbeschreibung die Rede, nicht von ausführlicher Beschreibung. Ausdrücklich wird dort gesagt, dass keine geschäftlich sensiblen Angaben gemacht werden. Es liegt also im Ermessen des Registrierers, wie detailliert er seinen Herstellungsprozess dars ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5542
Flüssiggas nach DIN 51622 sind die Kohlenwasserstoffe Propan, Propen, Butan, Buten und deren Gemische, die in Ölraffinerien als Nebenprodukte beim Destillieren und Kracken von Erdöl sowie in der Erdgas-Aufbereitung bei der Benzinabscheidung anfallen. Nach Anhang V Ziffer 10 der REACH-Verordnung ist der Stoff Flüssiggas, soweit er nicht chemisch verändert wurde, von der Registrierungspflicht ausgen ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5531