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Muss eine Impfung nach ArbMedVV angeboten werden, auch wenn eine Tätigkeit nicht explizit in der Verordnung genannt wird?

Durch die neue Verordnung zur arbeitsmedizinschen Vorsorge - ArbMedVV ergeben sich keine Änderungen im Vergleich zu den zuvor geltenden Pflichten nach Biostoffverordnung - BiostoffV.Alle relevanten Tätigkeiten mit impfpräventablen biologischen Arbeitsstoffen sind im Teil 2 des Anhangs der ArbMedVV (vormals Anhang IV BiostoffV) aufgelistet und unterliegen somit einer Pflichtuntersuchung, die vorran ...

Stand: 26.10.2009

Dialog: 9237

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