Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 41 bis 41 von 41 Treffern

Muss sich der Arbeitgeber um eine arbeitsmedizinische Vertretung bemühen, wenn eine Angebotsuntersuchung mit PEP/Impfung innerhalb 72 Stunden gegeben werden soll?

Der Arbeitgeber muß sich nicht um eine arbeitsmedizinische Vertretung an Wochenenden bemühen. Notfälle werden i.d.R. wie folgt abgearbeitet: Es gelten die Vorgaben der ArbMedVV für Angebots- Pflicht- und Wunschuntersuchungen. Diese Vorgaben sind für Notfälle geeignet umzusetzen. Dabei sollte wie folgt verfahren werden: Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber (mit Unterstützung des ...

Stand: 14.06.2012

Dialog: 13968

Ergebnisseiten:
«123