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Wer kommt bei einem Beschäftigungsverbot im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses für den Lohnausfall auf?

Die rechtlichen Bestimmungen zum Mutterschutz (Mutterschutzgesetz-MuSchG) und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) gelten auch im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Werdende Mütter, die aufgrund eines Beschäftigungsverbots ganz oder teilweise mit der Arbeit aussetzen müssen, dürfen hierdurch keine finanziellen Nachteile haben. Sie haben weiterhin Anspruch auf ihren b ...

Stand: 24.04.2018

Dialog: 3921

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