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Kann man auf die Untersuchungen G37-Bildschirmarbeitsplätze und G20-Lärm verzichten, wenn bereits die G25 durchgeführt wurde?

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV ist eine staatliche Rechtsvorschrift. Im Gegensatz dazu sind die "Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen", in denen auch die G25 beschrieben wird, Empfehlungen nach autonomem Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger und damit rechtlich nicht zwingend.Auf den DGUV-Leitfaden für Betriebsärzte zur Anwe ...

Stand: 26.07.2010

Dialog: 11547

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