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Welche Möglichkeit besteht, den Einsatz von dieselbetriebenen Hubkränen in einer geschlossen Halle zu verbieten?

"Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) als auch nach § 6 "Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer" der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" besteht eine Pflicht zur Zusammenarbeit bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern unterschiedlicher Betriebe. § 15 "Zusammenarbeit verschiedener Firmen" der GefStoffV fordert, dass alle Arbeitgeber, Auftraggeber und Auftragnehmer ...

Stand: 04.04.2019

Dialog: 4970