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Was muss bei der Einweisung in die Nutzung von Elektrofahrzeugen für den Dienstgebrauch beachtet werden?

Bei der Einweisung/Unterweisung von Nutzern von Elektrofahrzeugen sind in jedem Fall die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" zu beachten.Es ist wie folgt vorzugehen: Es wird im Rahmen einer Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, ob es bei der Benutzung der Elektrofahrzeuge Gefährdungen gibt ...

Stand: 27.11.2023

Dialog: 20641