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Darf man bei einem Gewitter auf einen Bahnkesselwagon bzw. einen LKW-Auflieger steigen, um Ventile zu schließen oder andere Tätigkeiten zu verrichten?

In der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" ist in § 23 zu den Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens Folgendes nachzulesen:"Beschäftigt der Unternehmer Versicherte im Freien und bestehen infolge des Wettergeschehens Unfall- und Gesundheitsgefahren, so hat er geeignete Maßnahmen am Arbeitsplatz vorzusehen, geeignete organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen ...

Stand: 26.09.2023

Dialog: 43825