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Welche Pflichten habe ich als Exporteur von chemischen Formulierungen ins Nicht-EU-Ausland in Abhängigkeit von der Herkunft der Rohstoffe?

Grundsätzlich ist es egal, ob für die Herstellung einer Formulierung Rohstoffe (Chemikalien) aus der EU oder von außerhalb der EU eingesetzt werden. Werden sie oberhalb 1 t/a (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006) hergestellt oder importiert, unterliegen sie der Registrierungspflicht nach Titel II der REACH-Verordnung. Diese Aufgabe fällt dem Hersteller ...

Stand: 14.07.2016

Dialog: 4785