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Wie werden Werkstoffe in der neuen Maschinenrichtlinie betrachtet?

bearbeitet werden können. Kunststoffe wie z.B. Moosgummi etc. die sich mit Messern und Scheren bearbeiten lassen, fallen z.B. nicht darunter.Zu Frage 2:Auch die Bearbeitung von Aluminium (z.B. das Sägen von dünnen Aluminiumplatten) ist nicht auszuschließen.Siehe dazu https://www.baua.de/DE/Themen/Anwendungssichere-Chemikalien-und-Produkte/Produktsicherheit/_functions/BereichsPublikationssuche_Formular.html ...

Stand: 15.01.2010

Dialog: 10051