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Ich bin auf der Suche nach einem Regelwerk, das die Kennzeichnung von Be- und Entladungsanschlüssen beschreibt, um Verwechslungen vorzubeugen.

Be- und Entladestellen sind gem. Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - und Technischer Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu kennzeichnen.Gem. § 8 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV sind Apparaturen und Rohrleitungen so zu kennzeichnen, dass mindestens die enthaltenen Gefahrstoffe sowie die davon ausgehenden Gefahren eindeutig identifizierbar sind.Gem. TRGS 201, Nr. 4.5. sind Kennzeichnungen an gefahrträchtigen Ste ...

Stand: 28.05.2019

Dialog: 17739