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Gibt es Mindeststandards für die Bildschirmgröße in Leitständen, insbesondere für ältere Beschäftigte?

Leitstände mit Monitorüberwachung fallen unter die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), und dort ist bezogen auf Ihre Fragestellung insbesondere die Ziffer 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" relevant. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV, die physischen und psychischen Belastungen sowie bei Bildschirmarbeitsplätzen ...

Stand: 17.02.2017

Dialog: 12218