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Besteht ein Anspruch einer Arbeitnehmerin mit Kleinkind nicht in Spätschicht bis 22 Uhr arbeiten zu müssen?

; Brandenburg u. a.) nimmt Rücksicht auf Beschäftigte, die durch die längeren Betriebszeiten Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bekämen: „In Betrieben, die an der Spätöffnung teilnehmen, sind die sozialen Belange der Beschäftigten zu berücksichtigen, sowie die besonderen Belastungen, die sich aus der Abendöffnung ergeben. Bei Vorliegen dringender persönlicher Gründe ...

Stand: 13.09.2011

Dialog: 14498