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Fällt der Transport und das Entleeren von z.T. offenen Säcken mit Restmüll unter die Biostoffverordnung?

, die sich gegebenenfalls im Abfall vermehrt haben"). Die bestmögliche Vermeidung/Verringerung der Belastung der Beschäftigten hat mit Hilfe der Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe zu erfolgen. Vorgeschlagene Schutzmaßnahmen, wie in der angesprochenen TRBA 213 dargelegt, sind auf Umsetzungsmöglichkeit beim eigenen betrieblichen Szenario zu prüfen. ...

Stand: 11.01.2017

Dialog: 19215