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Muss man eine erstellte Gefährdungsbeurteilung an eine Leiharbeitsfirma herausgeben, sofern vertraglich nichts geregelt ist?

einsehen kann. Das Zeitarbeitsunternehmen kann sich dann ein Bild machen, welchen Gefährdungen und Belastungen die Beschäftigten der Zeitarbeit unterliegen und welche Maßnahmen getroffen wurden oder, in Abstimmung mit Ihnen, noch zu treffen sind. Ermöglichen Sie dem Zeitarbeitsunternehmen die Besichtigung der zu besetzenden Arbeitsplätze noch bevor die Beschäftigten der Zeitarbeit dort tätig ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 42702