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Gibt es eine Vorschrift zur Höhe des Fenstergriffes in einem Gebäude mit Büronutzung?

) Bedienelemente von Fenstern und Oberlichtern (z. B. Griffe oder Kurbeln bei Handbetätigung und Taster oder Schalter bei Kraftbetätigung), die von Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden müssen, sind je nach Auswirkung der Behinderung gemäß den Absätzen 4 bis 7 wahrnehmbar, erkennbar, erreichbar und nutzbar zu gestalten.(4) Wahrnehmbarkeit und Erkennbarkeit der Funktion der Bedienelemente sind gegeben ...

Stand: 20.04.2018

Dialog: 42265