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Was ist zu beachten, wenn ein zugelassenes Biozid umbenannt, umetikettiert und unter einem neuen Produktnamen verkauft wird?

eines Biozidproduktes bei gleichem Hersteller ist der Anhang Titel 1 der Durchführungsverordnung Nr. 354/2013 zu beachten. Verwaltungstechnische Änderungen sind unter anderem Änderung des Namens des Biozidprodukts oder die Übertragung der Zulassung auf einen neuen Inhaber.Siehe dazu auch den BAuA Helpdesk. ...

Stand: 08.04.2024

Dialog: 43921