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Muss der Anlagenhersteller die in der Anlage produzierten Stoffe registrieren oder der Käufer der Anlage?

bei der Behörde einzureichen. Nach dem OSOR-Prinzip (= "one substance, one registration") besteht allerdings die grundsätzliche Pflicht, dass große, mittlere und kleine Hersteller den gleichen Stoff gemeinsam anmelden. Ihre Kunden sollten daher die in Rede stehenden Stoffe (Cl2, ClO2 und O3) unter REACH zuerst einmal vorregistrieren lassen. Vorregistrierungen, genauer gesagt nachträgliche Vorregistrierungen ...

Stand: 05.08.2016

Dialog: 5629