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REACH: Wird der Hersteller bei der betriebsinternen Herstellung von Stoffen oder von Zubereitungen als Hersteller oder als nachgeschalteter Anwender (NA) angesehen?

ff.)   2. Wird betriebsintern aus registrierten Stoffen ein anderer Stoff (Definition in Artikel 3 Absatz 1) hergestellt, so ist dieser Stoff zu registrieren. Soweit es sich bei dem hergestellten Stoff um ein Zwischenprodukt handelt, können evtl. die Sonderregelungen der Artikel 17 und 18 mit geringen Registrieranforderungen in Anspruch genommen werden. ...

Stand: 19.07.2016

Dialog: 4645