Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Was ist, wenn man mit einem Produkt erst auf Grund erhöhter Absatzzahlen plötzlich unter die REACH-Verordnung fällt?

die Mengenschwellen überschritten sind) muss registrieren. Der nachgeschaltete Anwender hat nicht die Möglichkeit zu registrieren. Sollte erst nach Ablauf der Vorregistrierungsfrist die Mengenschwelle von 1 t/a überschritten werden, gibt es die Möglichkeit, den Stoff nachträglich vorzuregistrieren (Art. 28 Abs. 6). Diese nachträgliche Vorregistrierung muss spätestens 6 Monate nach Überschreiten der Mengenschwelle ...

Stand: 22.06.2016

Dialog: 4827