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Muss der Anlagenhersteller die in der Anlage produzierten Stoffe registrieren oder der Käufer der Anlage?

sind innerhalb von 6 Monaten nach der erstmaligen Herstellung des Stoffes (>1t/a) und mindestens 12 Monate vor der in Artikel 23 genannten Frist durchzuführen. Somit können weiterhin bis zum 1. Juni 2017 Vorregistrierungen durchgeführt werden. Die eigentliche Registrierung sollte dann in Konsortien zusammen mit den großen Produzenten erfolgen. Die Chemikalien-Konzentrate, die Sie verdünnen, müssen von Ihren ...

Stand: 05.08.2016

Dialog: 5629