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Wie werden Neutralisierungsprozesse nach Anhang V der REACH-Verordnung bewertet?

, Analysendaten usw.) nennen das Neutralisationsprodukt nicht ausdrücklich als Inhaltsstoff. Es sei darauf hingewiesen, dass die Ausgangsstoffe der Neutralisationsreaktion sehr wohl registriert sein müssen, also sowohl das pH-Neutralisationsmittel als auch der zu neutralisierende Stoff. Weitere Hilfestellung zur Interpretation des Anhangs V geben die „Leitlinien zu Anhang V“ (Version 1.1, November 2012), welche ...

Stand: 25.07.2019

Dialog: 42786