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Sind Lebensmittelzusatzstoffe registrierungspflichtig, wenn sie auch in Zubereitungen der chemischen Industrie verwendet werden?

Ja, dieser Stoff muss unter REACH registriert werden, wenn er für andere Zwecke und nicht als Lebensmittelzusatzstoff, z. B. für die chemische Industrie verwendet wird und die Herstellungs-/Importmenge für diese anderen Zwecke 1 t/a überschreitet. (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006) ...

Stand: 20.07.2016

Dialog: 4889