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Müssen Logistik-Mitarbeiter ebenfalls die Diisocyanat-Schulung, die von der REACH-Verordnung vorgeschrieben ist, durchlaufen?

bei der Abgabe von Diisocyanaten jedoch verpflichtet, an ihre Abnehmer die auf dem Kennzeichnungsetikett der Diisocyanate angebrachte Information „Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen“ weiterzuleiten, eventuell selbst auf dem Kennzeichnungsetikett anzubringen und weiterzuleiten. Zwar werden Diisocyanate in transportsicher verpackte ...

Stand: 11.07.2023

Dialog: 43800