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Müssen Logistik-Mitarbeiter ebenfalls die Diisocyanat-Schulung, die von der REACH-Verordnung vorgeschrieben ist, durchlaufen?

Schulung erfolgen (…)“.Demnach muss ein Lieferant seinen Abnehmer über die Verpflichtung zur Schulung vor der Anwendung (Verwendung) informieren und der Abnehmer muss in seiner Rolle als Arbeitgeber oder Selbständiger seine Beschäftigten einer Schulung vor der Anwendung unterziehen. Die dort genannten Begrifflichkeiten sind in Artikel 3 der REACH-Verordnung wie folgt definiert:24. Verwendung ...

Stand: 11.07.2023

Dialog: 43800