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Müssen Logistik-Mitarbeiter ebenfalls die Diisocyanat-Schulung, die von der REACH-Verordnung vorgeschrieben ist, durchlaufen?

Verschüttungen eingesetzten Schutzmittel, Sorptions- und Reinigungsmittel, Geräte und Gefäße, sowie die Qualifikation der zur Beseitigung eingesetzten Beschäftigten sind auf die besonderen Eigenschaften und Gefahren der Diisocyanate abzustimmen.  Gemäß § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist vom Logistik-Unternehmen für den Fall der Freisetzung von Diisocyanaten eine Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 11.07.2023

Dialog: 43800