Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Greift die REACH-Verordnung, wenn ein Erzeugnis Mietern überlassen wird, von diesen verunreinigt zurück kommt, gereinigt und aufgearbeitet wird und dann erneut im Mehrwegsystem an einen anderen Kunden zurück geht?

oder regelmäßig Analysen der Oberflächen von gereinigten Erzeugnissen notwendig oder angemessen sind, kann nur im Einzelfall und bei Kenntnis der beteiligten Stoffe beurteilt werden. Jedenfalls trägt der Ausleiher (Mutterkonzern) die Verantwortung für die Erzeugnisse, wenn er sie wieder ausleiht.Ein Anhalt sind die Vorschriften und Maßnahmen, wie sie bei Mehrwegverpackungen in Handel und Gewerbe ...

Stand: 05.04.2018

Dialog: 42202