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Wie gilt REACH für Stoffe, die nur intern produziert und eingesetzt werden?

Zwischenprodukte, da diese nicht ausschließlich für die weitere chemische Umsetzung eingesetzt werden. Daher sind diese Stoffe/Zubereitungen grundsätzlich wie in Verkehr gebrachte zu behandeln. Bei Überschreiten der Mengenschwellen sind daher alle Registrierungs-, Bewertungs- und Zulassungspflichten der REACH-Verordnung zu erfüllen. Erfolgt allerdings die interne Herstellung und Verwendung einer Zubereitung ...

Stand: 16.06.2016

Dialog: 4691