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Kann bei einem Elektroschweißer weißer Hautkrebs im Gesicht als Berufskrankheit entschädigt werden?

und Arbeitsmedizin (BAuA) abrufbar:https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Berufskrankheiten/Merkblaetter.htmlEntsprechend Ihrer Beschreibung ist davon auszugehen, dass eine anerkennungsfähige Berufskrankheit nicht besteht:Es ist anzunehmen, dass es sich bei der Erkrankung Ihrer Gesichtshaut (weißer Hautkrebs) um eine aktinische Keratose handelt. Diese wäre jedoch nur dann ...

Stand: 29.03.2019

Dialog: 2325