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Inwiefern ist die gesetzlich geregelte Verpflichtung zur ärztlichen Schweigepflicht im Berufskrankheitenverfahren eingeschränkt?

die Daten nur für den jeweiligen Zweck nutzen, für den sie die Daten erhalten haben.Im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), ist der Arzt gem. §§ 201, 203 SGB VII gesetzlich verpflichtet, dem Unfallversicherungsträger (BG) Auskunft zu erteilen. (Vertrags-)Ärzte, die an einem Unfallheilverfahren beteiligt sind, müssen daher Patientendaten ...

Stand: 09.07.2019

Dialog: 20378