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Inwiefern ist die gesetzlich geregelte Verpflichtung zur ärztlichen Schweigepflicht im Berufskrankheitenverfahren eingeschränkt?

gegenüber besteht lediglich eine Informationspflicht. Haben BGen einen überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Dienst eingerichtet, sind personenbezogene Arbeitnehmerdaten an diesen weiterzuleiten. Eine Übersendung der Patientendaten an die nicht ärztliche Geschäftsführung der BG ist nur erlaubt, wenn der Patient zustimmt oder es um eine Beschwerde Dritter gegen einen Arzt des überbetrieblichen ...

Stand: 09.07.2019

Dialog: 20378