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Muss der Arbeitgeber die Kosten für den Nachweis der Masernimmunität (Titerbestimmung, Attest) für Personen übernehmen, die vom Masernschutzgesetz betroffen sind?

beauftragte(n) Arzt/Ärztin durchgeführt werden. Verfügt der mit der Vorsorge beauftragte Arzt oder die beauftragte Ärztin jedoch nicht über die für die Titerbestimmung / Impfung erforderlichen Fachkenntnisse oder Ausrüstungen, so hat er oder sie andere Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen (§ 7 Absatz 1 Satz 3 ArbMedVV). In diesem Falle wäre also eine Titerbestimmung oder Impfung auch durch einen Hausarzt ...

Stand: 19.02.2020

Dialog: 43063