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Muss der Arbeitgeber die Kosten für den Nachweis der Masernimmunität (Titerbestimmung, Attest) für Personen übernehmen, die vom Masernschutzgesetz betroffen sind?

. sollten Sie in sich direkt an das Gesundheitsamt oder das Landeszentrum Gesundheit (LZG) wenden.Unabhängig vom Masernschutzgesetz wäre aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht zunächst zu prüfen, ob die Titerbestimmung berufsbedingt erfolgt, also auf Grund eines erhöhten beruflichen Risikos des/der Beschäftigten, welches aufgrund der Gefährdungsbeurteilung festgestellt wurde. Dies würde im Rahmen ...

Stand: 19.02.2020

Dialog: 43063