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Muss der Arbeitgeber die Kosten für den Nachweis der Masernimmunität (Titerbestimmung, Attest) für Personen übernehmen, die vom Masernschutzgesetz betroffen sind?

zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist." Dies gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt.Arbeitsmedizinische Vorsorge soll während der Arbeitszeit stattfinden und die Kosten hierfür sind durch den Arbeitgeber zu tragen. Da entsprechende Titerbestimmungen und Impfungen Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind, sollten diese vorrangig durch den nach ArbMedVV ...

Stand: 19.02.2020

Dialog: 43063