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Fragen zur Bekanntgabe des Immunstatus durch den Betriebsarzt an den Arbeitgeber bei gebährfähigen / schwangeren Frauen

kann die Bestimmung des Immunstatus ablehnen. Auch dies darf der Arzt oder die Ärztin dem Arbeitgeber ohne Einwilligung der Beschäftigten nicht mitteilen. Ob durch die besondere Situation der Schwangeren, zum Schutze des ungeborenen Kindes, die ärztliche Schweigepflicht in den Hintergrund tritt, sofern eine Gefährdung des ungeborenen Kindes erkennbar ist, ist nicht in der ArbMedVV geregelt. Hier ist dann ...

Stand: 30.10.2014

Dialog: 22187